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BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückverweisung eines Rechtsstreits zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung - Bestimmungsrecht nach § 315 BGB - Bindung an eine Zurückverweisungsentscheidung - Zurückverweisung auf Grund eines Verfahrensmangels - Entscheidungserheblichkeit einer Beweistatsache - ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1995 - 20 A 2221/89
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
- BVerwG, 12.09.1995 - 4 B 160.95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 28.06.1985 - 1 B 48.85
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Rechtsgrundlage …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
Insoweit ist es ihm unbenommen, das zweite Berufungsurteil anders als das erste, aufgehobene Urteil zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28. Juni 1985 - BVerwG 1 B 48.85 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 42). - BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90
Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
Dem steht nicht der Grundsatz entgegen, daß die durch § 144 Abs. 6 VwGO angeordnete Bindung nicht nur die der Zurückverweisungsentscheidung unmittelbar zugrundeliegende Würdigung, sondern auch die den eigentlichen Zurückverweisungsgründen vorausliegenden Gründe erfaßt, soweit diese notwendige Voraussetzung für die unmittelbaren Aufhebungsgründe waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68). - BVerwG, 17.03.1994 - 3 B 24.93
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenzrüge - Verfahrensfehler wegen …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
Das bedeutet lediglich, daß die für die rechtliche Beurteilung vorgreiflichen Feststellungen an der Bindungswirkung ebenfalls teilhaben, auch wenn sie in der zurückverweisenden Entscheidung nicht ausdrücklich angesprochen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. März 1994 - BVerwG 3 B 24.93 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 57).
- BVerwG, 13.09.1985 - 4 C 72.82
Revisionsurteil - Bindungswirkung
Auszug aus BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
Die Bindungswirkung bezieht sich auf die Punkte der rechtlichen Würdigung, die für die Aufhebung des ersten Urteils ursächlich gewesen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. September 1985 - BVerwG 4 C 72.82 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 43). - BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 159.72
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
Hieraus wird beispielsweise abgeleitet, daß die Vorinstanz, an die eine Sache wegen fehlerhafter Anwendung des materiellen Rechts zurückverwiesen worden ist, für den Fall unveränderter Sach- und Rechtslage bei ihrer neuen Entscheidung vom Vorliegen aller unverzichtbaren Sachurteilsvoraussetzungen auszugehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG 8 C 159.72 - BVerwGE 42, 243). - BVerwG, 10.02.1986 - 4 B 229.85
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Erschließung von …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 160.95
In bezug auf den Beschluß vom 10. Februar 1986 - BVerwG 4 B 229.85 - kommt eine Verletzung dieser Vorschrift schon deshalb nicht in Betracht, weil der Senat seinerzeit die vom Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Berufungsgerichts vom 11. September 1985 eingelegte Beschwerde zurückgewiesen hat.
- BVerwG, 14.08.1995 - 4 B 161.95
Zurückverweisung eines Rechtsstreits zur anderweitigen Verhandlung und …
Es durfte aus Rechtsgründen davon absehen, dieser Frage nachzugehen, da die Beweistatsache nicht entscheidungserheblich ist und es für die vom Ehemann der Klägerin im Parallelverfahren geäußerte Befürchtung mangelnder Standsicherheit an jeglichem greifbaren Ansatzpunkt fehlt (vgl. insoweit den Senatsbeschluß vom heutigen Tage in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 4 B 160.95).